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von Prof. Dr. O. Werner
Wenn ich Sie namens des Vorstandes der Ernst-Abbe-Stiftung in Jena begrüßen darf, so erfolgt dies nicht allein wegen der durch die Stiftung geleisteten finanziellen Unterstützung der Veranstaltung, sondern auch in bezug auf das gestellte Thema. Es ist schon seit langem eines der wesentlichen Anliegen der Ernst-Abbe-Stiftung, sich durch besondere Förderung der Innovation von anderen gleichartigen Rechtsformen abzuheben. So lautet § 2 mit der Bezeichnung des Stiftungszweckes: „Die Stiftung dient der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation und sozialen Zwecken, .....". Dieses Satzungsziel setzen wir nicht allein durch die Förderung von entsprechenden Veranstaltungen an der Universität um, sondern die Ernst-Abbe-Stiftung hat auf dem Beutenberg mit Unterstützung des Freistaates Thüringen ein Innovationszentrum geschaffen, in dem stiftungsunterstützt sowohl die Forschung wie auch die Umsetzung der Technologien der übernächsten Generation erfolgen sollen. Dem Stiftungsmodell unserer Vorfahren liegt ein Kapital zugrunde, das der Stifter bereitgestellt hat und das in der Regel über Banken oder Mietgrundstücke lediglich einen Zinsertrag erbringt, mit dem der Stiftungszweck erfüllt werden soll. Heute sieht sich dagegen die Ernst-Abbe-Stiftung - wie übrigens auch alle anderen Stiftungen mit großem Kapital denken sollten - auch bei der Anlage und Verwaltung des Kapitals selbst dem Stiftungszweck der Forschung und Innovation verpflichtet, indem bereits die Anlage des Kapitals nicht lediglich über Banken zum Zinsertrag führen soll, sondern bereits so eingesetzt wird, daß mit der Anlage des Kapitals innovative Forschung betrieben werden kann. Die Ernst-Abbe-Stiftung befindet sich damit bereits im Grenzbereich der Wirtschaftsförderung und hat dementsprechende Probleme mit der herkömmlichen Definition der Gemeinnützigkeit, die zwar den berühmten „Kaninchenzüchterverein" als gemeinnützig steuerbefreiend einstuft, eine Stiftung dagegen nicht als gemeinnützig ansieht, die sich durch Förderung des Wirtschaftsstandortes und innovativer Forschung um die Zukunft eines Landes kümmert im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen, im Hinblick auf den Industriestandort der Zukunft und im Hinblick auf die Kapitalerträge für die Stiftung selbst. In Umsetzung dieses Gedankens wird die Ernst-Abbe-Stiftung im Frühjahr des kommenden Jahres ein entsprechendes Symposium zur Innovationstätigkeit der Stiftungen in Deutschland durchführen. Die Parallele zu Ihrer heutigen Veranstaltung bietet sich also an. Die Ernst-Abbe-Stiftung wurde nach der Wende aus dem nichtunternehmerischen Vermögen des VEB Carl Zeiss vor dessen Eingliederung in die Carl-Zeiss-Stiftung Oberkochen errichtet. Nach der Wende hatten die Stiftungsbetriebe in der Altbundesrepublik eine Vermögensüberprüfung in Jena vorgenommen und dabei festgestellt, daß doch der erhebliche Grundbesitz in einem katastrophalen Zustand war, nicht nennenswerte Mieten für große Einfamilienhäuser eingezogen wurden. Durch einen Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Baden-Württemberg wurde daher vereinbart, daß mit der Zusammenlegung der Carl-Zeiss-Betriebe in den Altbundesländern und in Jena vorab eine Aussonderung des nichtunternehmerischen Vermögens zu erfolgen hatte. Dies verpflichtete sich der Freistaat Thüringen in die Ernst-Abbe-Stiftung einzubringen. Ernst Abbe hatte seinerzeit - beraten durch den Juristen und Professor der hiesigen Fakultät, Eduard Rosenthal - in seiner Bescheidenheit die von ihm errichtete Stiftung nach Carl Zeiß benannt. Wir waren nun in der Lage, den eigentlichen Initiator eines neuen Unternehmertums und einer neuen Organisation - Ernst Abbe - mit der neuen Ernst-Abbe-Stiftung zu ehren. Ernst Abbe hatte mit der seinerzeitigen Carl-Zeiss-Stiftung erreicht, daß die Gewinne aus den Stiftungsbetrieben den Arbeitnehmern zugute kommen. Die Stiftung unterscheidet sich eben von der Gesellschaft durch fehlende Gesellschafter und damit durch die Möglichkeit, diesen keine Gewinne auszahlen zu müssen. Die Gewinne aus den Stiftungsbetrieben gingen voll auf die Arbeitnehmer über, insbesondere über kulturelle und sportliche Einrichtungen und zusätzliche Altersversorgung. Besonders pikant ist am Rande zu bemerken, daß eine solche Unternehmensträgerstiftung nach der angedachten ideologisierten Stiftungsreform nicht mehr möglich sein soll, obwohl es sich hier um den Idealfall einer Arbeitnehmerbeteiligung am Produktivvermögen handelt. Zurückkommend auf die Ernst-Abbe-Stiftung darf ich Ihnen nun abschließend mitteilen, daß eine enge Verbindung zur Universität besteht. Der Rektor unserer Universität, Magnifizenz Machnik, ist Vorsitzender des Beirates. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, wovon ein Mitglied durch den Rektor unserer Universität benannt wird. In dieser Eigenschaft darf ich Sie heute hier begrüßen. Der Vorstandsvorsitzende wird vom Thüringer Wissenschaftsministerium, ein weiteres Vorstandsmitglied von den in Jena ansässigen Betrieben der Carl-Zeiss-Stiftung benannt. Zum Vermögen der Stiftung gehören neben Beteiligungen an Wohnungssiedlungsgesellschaften vornehmlich Grundstücke, die mit Mehrfamilienhäusern bebaut sind und gewerblich zu vermietende Räume und Anlagen. Der kulturelle Bereich wird vornehmlich durch das in Stiftungsträgerschaft stehende Planetarium und Optische Museum abgedeckt und ich hoffe, daß Sie trotz der zahlreichen interessanten Vorträge die Möglichkeit haben, diese Einrichtungen mit großem Gewinn zu besuchen. Abschließend bleibt mir nur noch die Aufgabe, Ihnen für die Veranstaltung viele neue Erkenntnisse, wertvolle Diskussionen und eine schöne Zeit zu wünschen. |
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